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Digitalisieren von Vertraegen |
Digitalisieren von Verträgen, Rechnungen, Befunden - eine rechtliche Zeitbombe Das digitale Dokument entspricht nicht dem Original Wien (pts/18.06.2008/10:00) - Alle tun es. Banken, Versicherungen, die Industrie, der Handel und das Gesundheitswesen, alle digitalisieren Verträge, Rechnungen und Befunde um der lästigen Papierflut Herr zu werden und um Zeit und Geld zu sparen. Denn digitale Dokumente sind auf Kopfdruck verfügbar. Der Weg ins Papierarchiv wird dabei eingespart und irgendwann möchte man das Dokumentenarchiv aus Kostengründen sowieso eliminieren. Doch Achtung! Die meisten Unternehmen und Organisationen vernichten dabei das "Original, also die Urkunde". Durch den Medienbruch, der Umwandlung des Papiers in ein digitales Format verliert das elektronische Dokument den Originalcharakter, also im Prinzip seine Beweiskraft.
"Die Originalfiktion besteht nur in sogenannten GOG (Gerichtsorganisationsgesetz) konformen Archiven. Der weitverbreitete Irrglaube, dass gescannte Dokumente rechtlich dem Original entsprechen ist falsch. Unternehmen erkennen dieses Problem zumeist erst wenn ein Rechtsstreit mit einem Vertragspartner vor der Tür steht. Der Nachweis über den Originalcharakter des Dokumentes ist dann nicht mehr möglich", so der staatlich befugte und beeidete IT-Architekt Dr. Wolfgang Prentner.
Es gibt zwar die Möglichkeit die Sicherheit von digitalen Dokumenten z.B. durch das anbringen einer digitalen Signatur (siehe Signaturgesetz- und Verordnungen) in Verbindung mit einem Zeitstempel zu erhöhen, dennoch ist diese beim Scanvorgang grundsätzlich nicht gegeben, da die Signatur erst nach dem Medienbruch auf das digitale Dokument aufgebracht wird, wenn überhaupt. Dienstleister die das Scannen von Papierdokumenten zur Umwandlung in ein digitales Format anbieten, haben eine Vielzahl von technischen und rechtlichen Anforderungen zu beachten. | |
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