nic.at GmbH ist die offizielle Registrierungsstelle für alle Domains mit der Endung .at. Da Sie – entweder über einen Registrar/Internet Service Provider oder direkt bei uns – eine oder mehrere .at-Domain(s) registriert haben, sind Sie auch Vertragspartner von nic.at.
Mit 1. Oktober 2026 tritt in Österreich das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 – NISG 2026 in Kraft, sprich die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU, die die Erhöhung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zum Ziel hat.
Das NISG 2026 verpflichtet Domain-Registrierungsstellen und Registrare/Internet Service Provider dazu, die Vollständigkeit und Korrektheit der Domain-Inhaberdaten für alle Domains sicherzustellen. Deswegen müssen zukünftig Domain-Inhaber:innen an der Überprüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Inhaberdaten mitwirken, wenn sie dazu aufgefordert werden. Außerdem verpflichtet dieses Gesetz Domain-Inhaber:innen dazu, neben der E-Mail-Adresse eine Telefonnummer bekannt zu geben.
Mitwirkung an der Verifizierung Ihrer Daten, sind Sie verpflichtet,
- Nachweise zu erbringen, dass Ihre uns bekannt gegebenen Daten korrekt sind oder
- Ihre Daten zu korrigieren und die Korrektheit der neuen Daten nachzuweisen.
Wie genau der Nachweis erfolgen soll und innerhalb welcher Fristen erfahren Sie im Anlassfall von Ihrem Registrar/Internet Service Provider. Haben Sie die Domain(s) direkt bei uns registriert, erhalten Sie die Aufforderung per E-Mail von uns.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind auch Anpassungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) notwendig. Diese treten ebenfalls mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
Die wichtigsten AGB-Änderungen im Hinlick auf Domain Registrierungen auf einen Blick:
- Domain-Inhaber:innen sind weiterhin verpflichtet, korrekte und vollständige Inhaberdaten bekanntzugeben und diese aktuell zu halten.
- Domain-Inhaber:innen müssen an der Verifizierung ihrer Daten mitwirken und auf Aufforderung entsprechende Nachweise erbringen.
- Falls der/die Domain-Inhaber:in dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann nic.at die Domain widerrufen, also den Domainvertrag auflösen. Das bedeutet, dass Sie diesbezüglichen Aufforderungen Ihres Registrars/nic.at besondere Aufmerksamkeit schenken müssen, um die Domain(s) nicht zu verlieren.
- nic.at behält sich vor, eine Domain erst dann zu delegieren, wenn die Inhaberdaten überprüft sind.
- Neben der E-Mailadresse ist bei den Domain-Inhaberdaten ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend eine Telefonnummer anzugeben.
- Bei juristischen Personen werden in der nic.at-Whois-Datenbank ab 1. Oktober neben der Domain und dem Namen immer auch die Telefonnummer und E-Mailadresse veröffentlicht.
Die neuen AGB Nic.at betreffend können Sie bereits jetzt unter www.nic.at/agb nachlesen. Hier finden Sie auch eine Version der AGB, in der die Änderungen hervorgehoben sind.
WICHTIG: Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Damit gelten die geänderten AGB bei Nic.at mit 1. Oktober 2026.
Sind Sie als Domain-Inhaber:in Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Information den Änderungen per E-Mail an service@nic.at widersprechen.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass wir im Fall Ihres Widerspruchs gezwungen sind, Ihre .at-Domain(s) zu widerrufen, also das Vertragsverhältnis für diese Domain(s) aufzulösen, da wir sonst unseren gesetzlichen Verpflichtungen nicht entsprechen können.
Alle Informationen zu NIS2 und dem NISG 2026 finden Sie auf unserer Website unter www.nic.at/nis2.
